Wer ist verantwortlich für die ergonomische Arbeitsgestaltung? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen, Anregungen oder Probleme habe? Dies sind wichtige Überlegungen, die du dir sowohl als unternehmerisch tätige Person als auch als Person im Beschäftigtenverhältnis stellen solltest.
Im Folgenden stelle ich dir die wichtigsten Verantwortlichen und konkrete Ansprechpartner vor, die dir beim Thema Ergonomie am Arbeitsplatz weiterhelfen können.
Inhalt
Verantwortliche & Ansprechpartner zum Thema Ergonomie
Arbeitgeber (und Beschäftigte)
Der Arbeitgeber ist der erste Ansprechpartner in allen Belangen bzgl. der Ergonomie. Dieser ist durch staatliche Gesetze dazu verpflichtet, sich um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu kümmern – Stichwort: Pflichten des Arbeitgebers (siehe ArbSchG).
So muss bspw. der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten. Außerdem muss der Arbeitgeber die Maßnahmen überprüfen und sie ggf. anpassen (Evaluation). Dabei dürfen die anfallenden Kosten jedoch nicht auf die Beschäftigten übertragen werden.
Wichtig zu wissen:
Wenn du in einem Beschäftigtenverhältnis bist, hast auch du Pflichten, denen du nachkommen musst. So darfst du die genutzten Arbeitsmittel nur entsprechend der Unterweisung nutzen. Solltest du Mängel oder einen Defekt feststellen, musst du diese unmittelbar einer verantwortlichen Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) melden.
Sozialversicherungsträger und sonstige Einrichtungen
Als Nächstes stelle ich dir einige der wichtigsten Akteure vor, deren Dienstleistung du ggf. in Anspruch nehmen möchtest.
DGUV und BG
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Ihr Ziel lautet, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Und, falls diese dennoch eintreten, soll die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederhergestellt werden.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Privatunternehmen und deren Beschäftigten sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG). Diese sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Für den Fall des Schreibtischarbeitsplatzes ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die Finanzierung der BGs erfolgt ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmen.
Bei einem Versicherungsfall (z. B. Unfall, Berufskrankheit) kannst du bei der VBG eine medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitation beantragen:
- Aufenthalt in einer Reha-Klinik und eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (medizinische Reha)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha, Sozialleistungen zur Rehabilitation der Erwerbsfähigkeit)
- Teilhabe von Menschen mit Behinderung (soziale Reha)
Damit der Versicherungsfall erst gar nicht eintritt, können sich die Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften fachlich beraten lassen. Die wichtigsten DGUV Vorschriften, Regelwerke und Informationen findest du hier: Ergonomie Grundregeln.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA
Die BAuA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Ihre Aufgaben reichen von der Forschung und Entwicklung zur menschengerechten (ergonomischen) Gestaltung der Arbeit bis hin zur wissenschaftlichen Beratung der Politik.
Für Unternehmen am interessantesten sind jedoch die Informationsveranstaltungen und kostenlos erhältlichen Publikationen.
Bei der DGUV Information 215-410, einer der relevantesten Broschüren für die ergonomische Arbeitsgestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, hat die BAuA mitgewirkt.
Krankenkassen
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sind wichtige Ansprechpartner, wenn es allgemein um Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung geht. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V) ist die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern sowie für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden sogar gesetzlich geregelt.
Krankenkassen können ihre Expertise vor allem bei der Vorbeugung und Verminderung von Krankheiten (Prävention) und bei der Stärkung der persönlichen Gesundheit (Gesundheitsförderung) einbringen.
- Ernährungsmanagement
- Stressmanagement
- Bewegungsförderung (die am häufigsten umgesetzten Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement)
Sonstige Themengebiete sind: Erste Hilfe und medizinische Behandlung, Einstellungsuntersuchungen, Unfallschutz, Überwachung von Gesundheits- und Infektionsgefahren, Aufklärung und Beratung zu gesünderen Lebensweisen, Verfahren und Regelungen zu Schaffung gesünderer Arbeitsbedingungen sowie Bereitstellung von Diensten.
Die Krankenversicherungen wie bspw. BKK – Betriebskrankenkassen, AOK – Allgemeine Ortskrankenkassen oder Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse erbringen aber auch noch weitere Leistungen. So z. B. ebenfalls Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Vorwiegend dann, wenn diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.
Präventionsnetzwerke
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist eine Kooperation des Spitzenverbands DGUV mit dem BKK Dachverband und dem Verband der Ersatzkassen (vdek). Das gemeinsame Ziel ist die Förderung der Gesundheit im Arbeitsleben. Die Verbände entwickeln Präventionsansätze, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu unterstützen.
Betriebe und Unternehmen können bei der iga auf grundlegende Handlungshilfen zurückgreifen. So bspw. auf iga.Reporte, iga.Fakten, iga.Wegweiser oder auch iga.Podcasts, Videos und Arbeitshilfen in Form von Kurzberichten, Präsentationen oder Grafiken. Alle Broschüren können in PDF-Form kostenlos heruntergeladen oder als Printausgabe zugesandt werden. Darüber hinaus werden auch Veranstaltungen wie der iga.Expertendialog oder iga.Online-Seminare angeboten.
Um die Vernetzung zwischen allen Akteuren der Prävention im Arbeitsschutz zu verbessern, wurde das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) ins Leben gerufen. Dieses wird von der iga getragen. Mitglieder profitieren vom Informations- und Erfahrungsaustausch. Hierzu gibt es regelmäßige Netzwerk-Konferenzen (aktuell vorwiegend virtuell), bei denen man auch Beispiele der Guten Praxis erhält.