Prävention wird in drei Sektoren eingeteilt:
- primäre
hier werden Maßnahmen ergriffen, die vor einem Krankheitsauftritt vorbeugen - sekundäre
sind Anzeichen der Krankheit da, wird diesbezüglich Prävention betrieben - tertiäre
nachdem die Krankheit ausgeheilt ist, wird in der tertiären Prävention verhindert, dass diese wiedereintreten kann
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Mit Verhaltens- und Verhältnisprävention können somatische und psychische Beschwerden verhindert oder deutlich minimiert werden. Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung sowie Ruhe und Gelassenheit in stressreichen Situationen können die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erheblich steigern und die Arbeitsfähigkeit im Alter verlängern. Gleichzeitig steigt vor allem das Wohlbefinden der Mitarbeiter.
Die Verhaltensprävention beschreibt die individuelle Gesundheitsförderung. Dies umfasst zum Beispiel die Aufklärung über richtiges und ausgewogenes Essen und Trinken oder ausreichende Bewegung, Angebote zum Umgang mit Stress am Arbeitsplatz, Training für richtiges Sitzen sowie Training für richtiges Heben, Verhalten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder der Nichtraucherschutz.
Verhältnisprävention beschreibt die Schaffung von gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen. Arbeitsplätze sowie die Arbeitsbedingungen sollen ergonomisch gestaltet werden. Dies umfasst einerseits das Klima, die Lichtverhältnisse, Arbeitsmittel, das Mobiliar, etc. und anderseits die Bedingungen wie eine gesundheitsförderliche Führung, flexible Arbeitszeitenmodelle, etc.
Maßnahmen der präventiven Gesundheitsförderung
- Aufklärung und Beratung (Ernährung, Sucht, Depression, Burnout)
- psychosoziale Betreuung
- arbeitsmedizinische Betreuung
- Förderungsprogramme für psychische und körperliche Fitness
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Beteiligung und Einbindung der Mitarbeiter
- Führungskräfte schulen – gesundheitsförderliche Führung
Prävention lohnt sich – Return on Prevention
Die Studie “Berechnung des internationalen “Return on Prevention” für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz“, die durch die Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) 2010 durchgeführt wurde, kam zum Ergebnis, dass bei Investitionen in betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einzelwirtschaftlicher Sicht ein Return on Prevention in Höhe von 2,2 vorliegt.
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die 1 EUR pro beschäftigter Person und Jahr in betriebliche Prävention investieren, mit einem potenziellen ökonomischen Erfolg in Höhe von 2,2 EUR rechnen können.
Arbeitgeber sind gesetzlich für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies kommt aber nicht nur den Arbeitsnehmern zugute, sondern trägt auch zum Unternehmenserfolg bei – Win-Win-Situation.