Ergonomie am Arbeitsplatz – arbeiten, aber richtig!

Jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin ist gesetzlich dazu verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Pflichten des Arbeitgebers), die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern. Die Ergonomie am Arbeitsplatz spielt dabei ein sehr wichtige Rolle.

Im Folgenden führe ich dich durch alle Aspekte, die die Ergonomie betreffen. Du erfährst, welche Ziele verfolgt und welche Vorteile erreicht werden können. Ich zeige dir die Grundregeln für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Außerdem lernst du die wichtigsten Ansprechpartner kennen, an die dich wenden kannst, wenn du Fragen, Anregungen oder Probleme haben solltest. Und zuletzt gebe ich dir noch 6 Tipps zum Kauf ergonomischer Produkte und Dienstleistungen.

Büro – Ergonomie am Arbeitsplatz

Infos und Wissenswertes

Ein ergonomischer Arbeitsplatz umfasst den Arbeitsplatz selbst, die verwendeten Arbeits- und Hilfsmittel sowie die Arbeitsumgebung und -organisation.

Tipps und Tricks

Mit unseren Tipps arbeitest du noch schonender. So bleibst du nicht nur länger gesund, du arbeitest auch effizienter und zufriedener.

Produkttests – ehrlich und kritisch

Das passende Arbeitsmittel zu finden ist nicht immer leicht. Wir helfen dir dabei. In unseren Ratgebern und Testberichten stellen wir ergonomische Produkte vor.

Angebote: Unsere Transparenz

Wir empfehlen ausschließlich das, was wir selbst getestet haben oder hinter dem wir zu 100% stehen können. Exklusive Rabatte erhältst du bei unseren Angeboten – schau mal rein!

Wer schreibt hier? Wir sind Stefan und Andreas. Zwei Brüder, die zu mehr Sensibilisierung für das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen möchten. Der eine hat Maschinenbau studiert und sich auf das Thema Ergonomie spezialisiert. Der andere, Personal Trainer und Fitnessökonom, kennt sich vor allem mit der Physis des menschlichen Köpers aus. Wir versuchen uns zu ergänzen und hoffen, dass du von unserem Wissen profitieren kannst.

Stefan und Andreas

Was ist Ergonomie?

Definition

Die Ergonomie ist ein interdisziplinäres Teilgebiet der Arbeitswissenschaft. Das heißt, dass dabei viele unterschiedlichen Fachrichtungen in Kooperation miteinander arbeiten. Der Begriff setzt sich aus den beiden griechischen Wörtern „ergon“ (Arbeit) und „nomos“ (Gesetz, Regel) zusammen.

Ins Deutsche übersetzt kann also von „der Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit“ gesprochen werden.

Ergonomie ist das Bindeglied zwischen Mensch und Technik. Sie ist überall dort von Bedeutung, wo es eine Interaktion des Menschen mit Maschinen und Werkzeugen gibt (Mensch-Maschine-Interaktion MMI). Dies betrifft vor allem auch den Computerarbeitsplatz – auf den wir uns hier auf der Website spezialisieren (Mensch-Computer-Interaktion MCI).

Gerade im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit hat die Ergonomie eine zentrale Bedeutung. Denn nur mit einem ergonomischen Arbeitsplatz ist ein effizientes und fehlerfreies Arbeiten bei gleichzeitigem Erhalt der Gesundheit möglich.

In die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie am Arbeitsplatz) fließt eine ganzheitliche Betrachtung des Arbeitsplatzes ein. Im Fokus stehen:

  • physische (vor allem das Muskel-Skelett-System betreffend),
  • aber auch psychische und
  • soziale Belastungen.

Ergonomische Gesetze, Regeln und Empfehlungen haben Einfluss auf den Arbeitsplatz selbst, auf die verwendeten Arbeitsmittel, die Arbeitsumgebung, aber auch auf die Arbeitsorganisation, den Arbeitsinhalt und die Arbeitsaufgabe.

Wer hat´s erfunden?

Die älteste Definition bzw. die erste Verwendung des Begriffs Ergonomie geht auf den polnischen Begründer Wojciech Jastrzębowski zurück. Er schrieb 1857 in der Zeitschrift „Natur und Industrie“:

Ergonomie ist ein wissenschaftlicher Ansatz, damit wir aus diesem Leben die besten Früchte bei der geringsten Anstrengung mit der höchsten Befriedigung für das eigene und das allgemeine Wohl ziehen.

Wojciech Jastrzębowski

Der Durchbruch dieser neuen Disziplin kam jedoch erst ab 1957. Nämlich durch die bis heute erscheinende Fachzeitschrift „ERGONOMICS“ (englischsprachig).

Ergonomics Journal – Internationale Fachzeitschrift über das Thema Ergonomie
Das Cover des ERGONOMICS Journal.

Im Jahre 1959 hat sich dann die International Ergonomics Association (IEA) gegründet. In dieser sind über 50 nationale Gesellschaften zusammengefasst, die sich mit allen relevanten Themen der Arbeit beschäftigen. Hier in Deutschland zählt die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e. V. (GfA) dazu, die zum Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gehört.

Bei unseren deutschsprachigen Nachbarländern sind die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Ergonomie (ÖAE) und die Swiss Ergonomics Association (SwissErgo) in der IEA organisiert.

Ziele von Ergonomie am Arbeitsplatz

In der „Ergonomie-Norm“ DIN EN ISO 6385 steht geschrieben, dass sich die Ergonomie…

…mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen menschlichen und anderen Elementen eines Systems befasst und der Berufszweig, der Theorie, Prinzipien, Daten und Methoden auf die Gestaltung von Arbeitssystemen anwendet mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Menschen und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren.

Daraus lassen sich also zwei konkrete Ziele ableiten, die eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben. Übrigens zwei Faktoren, die auch direkt voneinander abhängig sind.

  1. Menschlichkeit:
    Schon im Arbeitsschutzgesetz ist von einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit die Rede (§ 2 ArbSchG). So sollen also die Arbeitsbedingungen dem Menschen und an die jeweils auszuübende Tätigkeit angepasst werden. Niemals andersherum. Belastungen sollen gemindert und gesundheitliche Risiken minimiert werden. Die individuelle Gesundheit soll lange erhalten und bestenfalls gefördert werden – Qualität des Arbeitslebens.
  2. Wirtschaftlichkeit:
    Wenn der Mensch ergonomisch arbeitet, werden dessen Leistungsmöglichkeiten optimiert. Dadurch kann die Qualität der Arbeitsergebnisse verbessert werden – ein, wenn nicht der Garant für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Vorteile von Ergonomie

Wie eben bei den Zielen gezeigt, gibt es immer zwei Faktoren, die bei der ergonomischen Arbeitsgestaltung berücksichtigt werden. Und so können auch jeweils Vorteile für den Menschen (die Beschäftigten) und für das Unternehmen festgemacht werden.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

  • Verringerung von Belastungen und Beanspruchungen
    Durch die Einführung eines Sitz-Steh-Arbeitsplatzes können ungünstige, statische Arbeitshaltungen verringert werden.
  • Erhalt der eigenen Arbeitskraft
    Werden die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen verbessert, macht sich dies auch unmittelbar an der Gesundheit der Beschäftigten bemerkbar. Arztbesuche werden weniger und arbeitsbedingte Krankheitsbilder können zum größten Teil vermieden werden.
  • Erhaltung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit
    Eine ergonomisch optimierte Arbeitsgestaltung hat körperliche aber auch psychische Auswirkungen. So lassen sich frühzeitige Ermüdungserscheinungen verhindern. Eine höhere Konzentration, Aufmerksamkeit und Sorgfältigkeit hat positive Effekte auf die individuelle Leistungsfähigkeit.
  • Gesteigerter Kalorienverbrauch auch bei vorwiegend sitzenden Tätigkeiten
    Häufige Haltungswechsel können nicht nur Muskelverspannungen reduzieren, sie führen auch dazu, dass mehr Kalorien verbrannt werden.
  • Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität durch eine erhöhte Arbeitszufriedenheit
    Ergonomische Optimierungen besitzen ein großes Potenzial, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Wer insgesamt zufriedener ist, ist ausgeglichen, motiviert und leistungsfähig. Wer sich vom Unternehmen wertgeschätzt fühlt, identifiziert sich mit diesem und geht gerne zur Arbeit.

Vorteile für das Unternehmen

  • Senkung der Kosten durch weniger Krankheitsausfälle
    Ein nach dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit optimal gestalteter Arbeitsplatz verhindert zu hohe Belastungen, Unfälle und auch Konflikte. Arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten können vermieden werden. Dies führt zu weniger Fehlzeiten und auch weniger Absentismus (wiederholtes Blaumachen) oder Präsentismus (trotz Krankheit am Arbeitsplatz zu erscheinen).
  • Steigerung der Qualität, Produktivität und Effizienz
    Wer motivierter arbeitet, macht weniger Fehler und wird insgesamt zufriedener. Damit steigt die Leistungsfähigkeit, wodurch sich auch die Produktivität und Qualität steigert. Bessere Produkte und Dienstleistungen führen zu einer erhöhten Kundenzufriedenheit.
  • Etablieren einer betrieblichen Präventionskultur
    Wer als Unternehmen Gesundheit lebt, strahlt dies auch auf seine Beschäftigten aus. Jene werden für einen insgesamt gesünderen Lebensstil sensibilisiert und entwickeln eine höhere Eigenverantwortung. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist der Grundstein für die Entwicklung hin zu einem gesunden Unternehmen.
  • Ergonomie ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft
    Mit individuellen, ergonomisch gestalteten, alters- und alternsgerechten Arbeitsplätzen ist ein Unternehmen bestens gerüstet für den demographischen Wandel. Beschäftigte, die sich wertgeschätzt fühlen, bleiben treu. Dies führt zu weniger Fluktuation. Außerdem wird man durch eine Imagesteigerung attraktiv für hochqualifizierte Arbeitskräfte („War for talents“).

Ein letzter Vorteil für Unternehmen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis, also der sogenannte Return on Investment (ROI). Damit lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Ergonomie am Arbeitsplatz messen. In der wissenschaftlichen Literatur ist es unstrittig, dass gezielte Maßnahmen zu betrieblichen Gesundheitsförderung einen positiven ROI besitzen.

Konkreter finden sich in mehreren unabhängigen US-amerikanischen Studien Kosten-Nutzen-Verhältnisse von 1:2,3 bis 1:5,9. Das würde bedeuten, dass für jeden investierten Euro (bzw. Dollar) in Ergonomie-Maßnahmen 2,3–5,9 Euro durch bspw. reduzierte Krankheitskosten eingespart werden können (siehe hierzu: Ergonomie-Benefits vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA).

Risiken und Folgen fehlender Ergonomie am Arbeitsplatz

Werden keine ergonomischen Maßnahmen unternommen, so muss mit direkten und indirekten Konsequenzen gerechnet werden.

  • Direkte Kosten:
    Diese sind unmittelbar spürbar und umfassen vor allem die Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage). Also die krankheitsbedingten Fehltage, die direkt ersichtlich sind.
  • Indirekte Kosten:
    Hierunter fallen eine Vielzahl weiterer finanzieller Risikofaktoren für die unternehmerische Tätigkeit. Diese können sogar einen weitaus größeren Anteil der Kosten haben – wie bei einem Eisberg, bei dem sich der größere, unsichtbare Teil unter der Oberfläche befindet. Einige dieser nicht direkt ersichtlichen Kostenfaktoren sind: Absentismus, Präsentismus, Chronifizierung von Krankheiten, Fluktuation, Produktionsausfälle, Qualitätsverlust, Imageverlust, usw.

Grundregeln für einen ergonomischen Arbeitsplatz – Was muss ich wissen?

Nun wissen wir also, was die Ergonomie ist und welche Vorteile und Nutzen dadurch zu erwarten sind. Ebenso wichtig ist es aber auch zu wissen, welche gesetzlichen Vorschriften und rechtlichen Grundlagen es zu beachten gibt. Und, vielleicht noch interessanter: Wo kann ich mich über konkrete Richtlinien und Empfehlungen für die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes informieren?

Im Folgenden findest du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Leitfaden, Regeln und Normen zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz.

Gesetze und Verordnungen – Staatlicher Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

In diesem Gesetz ist die Europäische Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) in deutsches Recht umgesetzt. Darin werden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmersicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit definiert. Hier sind auch die Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten festgelegt. Mit dem Ziel, berufsbedingte Erkrankungen zu verringern und die Gesundheit aller zu schützen und zu fördern.

Pflichten des Arbeitgebers – Screenshot aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Screenshot aus dem ArbSchG (Quelle: Bundesministerium der Justiz)

Einige relevante Paragrafen (Beispiele):

  • § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
  • § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • § 12 Unterweisung
  • § 15 Pflichten der Beschäftigten
  • § 17 Rechte der Beschäftigten
  • § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

In der Verordnung über Arbeitsstätten sind alle Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (einschließlich Baustellen) festgelegt.

Für den Büroarbeitsplatz relevante Paragrafen:

  • § 3 Gefährdungsbeurteilung
  • § 6 Unterweisung der Beschäftigten
  • Anhang: Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war eine Verordnung, die konkret die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten festgelegt hat. Seit Dezember 2016 wurde sie in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung aufgenommen – Abschnitt 6: Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Richtlinien, Empfehlungen und Normen

Nun kennen wir die rechtlichen Grundlagen. Aber was lässt sich daraus ableiten und wie sollte ich aufgrund der Gesetze und Verordnungen meinen Arbeitsplatz gestalten? Hier kommen die Ergonomie-Leitfaden mit konkreten Anforderungen und Beispielen für die Praxis ins Spiel.

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Verantwortlich dafür ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA), der die technischen Regeln entwickelt und betreut. Grundlage dafür ist der Stand der Technik, die Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Eine Auswahl aktueller Technischen Regeln (die als PDF kostenlos heruntergeladen werden können):

  • ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
  • ASR A3.4 Beleuchtung
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A3.7 Lärm

DGUV Vorschriften- und Regelwerk

Im § 14 ff. SGB VII ist festgelegt, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschriften und Regeln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen sollen.

Die DGUV Vorschriften (vormals berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV) entsprechen der erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Diese befassen sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes. So bspw. die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.

Zum DGUV Regelwerk zählen die sogenannten Regeln, Informationen und Grundsätze. Diese stellen den Unternehmen eine Hilfe bei der Umsetzung der Pflichten bzgl. Arbeitsschutz und Unfallverhütung dar.

Insbesondere in den DGUV Informationen (ehemals berufsgenossenschaftliche Informationen BGI) finden sich Hinweis und Empfehlungen, wie die Vorschriften praktisch umsetzbar sind. Hier werden auch konkrete Praxisbeispiele gezeigt.

DGUV Information 215-410 – Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
DGUV Information 215-410 – eines der nützlichsten PDF-Dokumente für die Ergonomie am Arbeitsplatz

Die wichtigsten Publikationen für die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung im Büro/ Home-Office:

  • DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung (ehemals: BGI 650 – wurde im Jahr 2014 umbenannt und seither weiterentwickelt und an den heutigen Stand der Technik angeglichen)
  • DGUV Information 215-442: Beleuchtung im Büro – Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
  • DGUV Information 215-444: Sonnenschutz im Büro
  • DGUV Information 215-520: Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen

Alle Vorschriften- und Regelwerke werden als kostenloser Download bereitgestellt. Außerdem können sie als Printausgabe käuflich erworben werden.

Ergonomie-Normen

Am Schreibtischarbeitsplatz werden immer wieder die gleichen bzw. sehr ähnliche Arbeitsmittel für typische Bürotätigkeiten genutzt. Deshalb hat es sich angeboten, Normen zu entwickeln. Dadurch konnte eine nationale wie internationale Vereinheitlichung geschaffen werden.

Normen basieren auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung. Sie sind Empfehlungen und können, müssen aber nicht benutzt werden.

Mit dem kostenlosen Recherche-Tool ErgoNoRA (Ergonomie-Normen-Recherche Arbeitsschutz) konnten bis Ende 2023 Informationen zu allen relevanten Arbeitsschutznormen gesucht werden. Nun wird direkt zum Beuth-Verlag verwiesen, wo du die einzelnen Normen auch käuflich erwerben kannst.

Eine Auswahl wichtiger Normen:

  • DIN EN ISO 6385: Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen („Ergonomie-Norm“)
  • DIN 33402: Ergonomie – Körpermaße des Menschen
    • Literatur-Tipp: „Kleine Ergonomische Datensammlung“ mit nützlichen Daten Körpermaße, Bewegungsbereiche, Stellteile, Anzeigen, Beleuchtung, Klima, Lärm, Vibrationen, sicherheitsgerechte Konstruktionsmaße usw. – ISBN-10: 3740601329
  • DIN EN ISO 9241: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
    • Mit zahlreichen themenrelevanten Ausgaben/ Teilen, die den Bildschirmarbeitsplatz betreffen
  • DIN EN ISO 10075: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung

Verantwortliche & Ansprechpartner zum Thema Ergonomie

Wer ist verantwortlich für den Arbeitsplatz und an wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen, Anregungen oder Probleme habe? Wichtige Überlegungen, die man sich sowohl als unternehmerisch tätige Person als auch als Person im Beschäftigtenverhältnis stellen kann.

Arbeitgeber (und Beschäftigte)

Der Arbeitgeber ist der erste Ansprechpartner in allen Belangen bzgl. der Ergonomie. Dieser ist durch staatliche Gesetze dazu verpflichtet, sich um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu kümmern – Stichwort: Pflichten des Arbeitgebers (siehe ArbSchG).

So muss bspw. der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten. Außerdem muss der Arbeitgeber die Maßnahmen überprüfen und sie ggf. anpassen (Evaluation). Dabei dürfen die anfallenden Kosten jedoch nicht auf die Beschäftigten übertragen werden.

Wichtig zu wissen: Wenn du in einem Beschäftigtenverhältnis bist, hast auch du Pflichten, denen du nachkommen musst. So darfst du die genutzten Arbeitsmittel nur entsprechend der Unterweisung nutzen. Solltest du Mängel oder einen Defekt feststellen, musst du diese unmittelbar einer verantwortlichen Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) melden.

Sozialversicherungsträger und sonstige Einrichtungen

Im Folgenden stelle ich dir einige der wichtigsten Akteure vor, deren Dienstleistung du ggf. in Anspruch nehmen möchtest.

DGUV und BG

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung habe ich schon weiter oben vorgestellt. Sie ist der Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Ihr Ziel lautet, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Und, falls diese dennoch eintreten, soll die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederhergestellt werden.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Privatunternehmen und deren Beschäftigten sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG). Diese sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Für den Fall des Schreibtischarbeitsplatzes ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die Finanzierung der BGs erfolgt ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmen.

VBG OnlinePlanner – CAD-Büroraumplanung (Screenshot eines Einzelbüros)
Tipp: Mit dem VBG OnlinePlanner kannst du deine eigene Büroraumplanung mit der browserbasierten CAD-Software umsetzen.

Bei einem Versicherungsfall kannst du z. B. bei der VBG eine medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitation beantragen:

  • Aufenthalt in einer Reha-Klinik und eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (medizinische Reha)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha, Sozialleistungen zur Rehabilitation der Erwerbsfähigkeit)
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung (soziale Reha)

Damit der Versicherungsfall erst gar nicht eintritt, können sich die Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften fachlich beraten lassen. Die Infos zu den Vorschriften- und Regelwerken findest du weiter oben.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA

Die BAuA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Ihre Aufgaben reichen von der Forschung und Entwicklung zur menschengerechten (ergonomischen) Gestaltung der Arbeit bis hin zur wissenschaftlichen Beratung der Politik.

Für Unternehmen am interessantesten sind jedoch die Informationsveranstaltungen und kostenlos erhältlichen Publikationen.

Bei der DGUV Information 215-410, einer der relevantesten Broschüren für die ergonomische Arbeitsgestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, hat die BAuA mitgewirkt.

Krankenkassen

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sind wichtige Ansprechpartner, wenn es allgemein um Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung geht. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V) ist die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern sowie für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden sogar gesetzlich geregelt.

Krankenkassen können ihre Expertise vor allem bei der Vorbeugung und Verminderung von Krankheiten (Prävention) und bei der Stärkung der persönlichen Gesundheit (Gesundheitsförderung) einbringen.

  • Ernährungsmanagement
  • Stressmanagement
  • Bewegungsförderung (die am häufigsten umgesetzten Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement)

Sonstige Themengebiete sind: Erste Hilfe und medizinische Behandlung, Einstellungsuntersuchungen, Unfallschutz, Überwachung von Gesundheits- und Infektionsgefahren, Aufklärung und Beratung zu gesünderen Lebensweisen, Verfahren und Regelungen zu Schaffung gesünderer Arbeitsbedingungen sowie Bereitstellung von Diensten.

Die Krankenversicherungen wie bspw. BKK – Betriebskrankenkassen, AOK – Allgemeine Ortskrankenkassen oder Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse erbringen aber auch noch weitere Leistungen. So z. B. ebenfalls Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Vorwiegend dann, wenn diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.

Präventionsnetzwerke

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist eine Kooperation des Spitzenverbands DGUV mit dem BKK Dachverband und dem Verband der Ersatzkassen (vdek). Das gemeinsame Ziel ist die Förderung der Gesundheit im Arbeitsleben. Die Verbände entwickeln Präventionsansätze, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu unterstützen.

Betriebe und Unternehmen können bei der iga auf grundlegende Handlungshilfen zurückgreifen. So bspw. auf iga.Reporte, iga.Fakten, iga.Wegweiser oder auch iga.Podcasts, Videos und Arbeitshilfen in Form von Kurzberichten, Präsentationen oder Grafiken. Alle Broschüren können in PDF-Form kostenlos heruntergeladen oder als Printausgabe zugesandt werden. Darüber hinaus werden auch Veranstaltungen wie der iga.Expertendialog oder iga.Online-Seminare angeboten.

Um die Vernetzung zwischen allen Akteuren der Prävention im Arbeitsschutz zu verbessern, wurde das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) ins Leben gerufen. Dieses wird von der iga getragen. Mitglieder profitieren vom Informations- und Erfahrungsaustausch. Hierzu gibt es regelmäßige Netzwerk-Konferenzen (aktuell vorwiegend virtuell), bei denen man auch Beispiele der Guten Praxis erhält.

Tipps zum Kauf ergonomischer Produkte und Dienstleistungen

Ergonomische Produkte sind meist teurer als die konventionellen. Warum? Weil die Unternehmen in die Forschung und Entwicklung investieren und viele der Produkte wissenschaftlich unterstützte Tests absolvieren müssen. Dann kannst du aber auch davon ausgehen, dass der Preis gerechtfertigt ist.

Es gibt aber auch viele Produkte, die nur vorgeben, ergonomisch zu sein. Der Begriff wird heute gerne als Verkaufsargument genutzt. Um solche von Qualitätsprodukten zu unterscheiden, möchte ich dir ein paar Tipps zur Hand geben.

  • Informieren: Kaufratgeber und Ergonomie-Checkliste
    In einem Kaufratgeber findest du alles Wissenswerte wie Funktion und Zweck, Vor- und Nachteile, rechtliche und ergonomische Anforderungen sowie hilfreiche Tipps aus der Praxis. Darüber hinaus haben wir unsere Ergonomie-Ratgeber mit gezielten Produktempfehlungen bereichert. Wir empfehlen nur das, von dem wir auch selbst überzeugt sind.
    Wenn du dich nur für das Wichtigste interessierst oder wissen möchtest, ob dein Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist, dann nutze unsere Ergonomie-Checkliste.
  • Echte und vertrauensvolle Testberichte lesen
    Weißt du schon kontreter, welches Produkt dich interessiert, kannst du im Netz oder auch bei uns nach Testberichten suchen. Das Wichtigste dabei ist, dass du den Testergebnissen vertrauen kannst. Hier sind ganz klar und an allererster Stelle gemeinnützige Verbraucherorganisationen wie die Stiftung Warentest (test.de) oder das österreichische Pendant, der Verein für Konsumenteninformation (VKI mit der Zeitschrift „Konsument„) zu nennen. Außerdem sind auch Verbrauchermagazine wie Öko-Test oder Verbraucherportale wie CHIP erwähnenswert. Und zuletzt natürlich wir selbst. Unsere Testberichte sind echt, ehrlich und kritisch.
  • Auf Ergonomie-Siegel achten
    Bestimmte Prüf- und Gütesiegel zeigen, dass ein Produkt Sicherheits- und Qualitätsprüfungen unterzogen wurden. Auf diese Ergonomie-Siegel kannst du dich verlassen: GS-Zeichen, TÜV Ergonomie geprüft, DGUV Test-Zeichen, Quality Office Qualitätszeichen, AGR-Gütesiegel – Aktion gesunder Rücken, TCO-Gütesiegel, IGR Zertifikat – Institut für Gesundheit und Ergonomie IGR, Zertifizierung Zentrale Prüfstelle Prävention (Präventionskurse gemäß § 20 abs. 4 Nr. 1 SGB V).
  • Förderung beantragen – immer vor der Anschaffung!
    Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und deine Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet, dann kannst du eine Bezuschussung beantragen. Dabei soll durch eine gezielte Maßnahme deine Erwerbsfähigkeit erhalten, gebessert oder wiederhergestellt werden. Eine solche Maßnahme kann die Förderung eines ergonomischen Bürostuhls oder eines höhenverstellbaren Schreibtisches sein.
    Um eine Übernahme der Kosten bewilligt zu bekommen, musst du einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) stellen. Als Kostenträger kommen entweder die Rentenversicherung, Berufsgessenschaft – z. B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Bundesagentur für Arbeit oder Landeswohlfartsverbände in Frage.
  • Nachhaltig kaufen
    Ein guter Bürostuhl oder Schreibtisch ist bestenfalls eine Investition fürs Leben. Deshalb eine Empfehlung: Wenn es dir finanziell möglich ist, entscheide dich für ein Qualitätsprodukt, das auch nach umwelt- und sozialverträglichen Umständen entwickelt und hergestellt wurde. Bei vielen Produkten Made in Germany kannst du genau davon ausgehen.
  • Spartipp: Gebraucht kaufen
    Es muss nicht immer neu sein. Gebraucht zu kaufen ist ebenfalls ein Statement zur Nachhaltigkeit. Außerdem spart man oft viel Geld und erhält trotzdem ein auch nach Jahren qalitativ hochwertiges Produkt. Gute ergonomische Arbeits- und Hilfsmittel für den Schreibtischarbeitsplatz erhältst du bei den üblichen Plattformen wie ebay oder Kleinanzeigen. Noch interessanter sind jedoch der Abverkauf bei Unternehmen oder die Versteigerung aus der Insolvenzmasse von Unternehmen.

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